Platzordnung
(Anhang zu Nutzungsvereinbarung)
Personen die die Platzordnung nicht akzeptieren und einhalten, ist das Betreten des Geländes untersagt!
Die Benützung ist nur mit gesunden (frei von infektiösen Erkrankungen) und von Parasiten freien Hunden gestattet!
Ein Hundehalter /Benützer muss körperlich und geistig in der Lage sein, den von ihm geführten/beaufsichtigen Hund so weit im Griff zu haben, dass er keine anderen Personen und Hunde gefährdet. Wenn dies zur gegebenen Zeit nicht der Fall ist, muss der Trainer (beziehungsweise schon bei der Terminvereinbarung der Vermieter) informiert werden, bevor das Gelände mit dem Hund betreten wird. Damit Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden können.
Es wird vorausgesetzt, dass sich alle Hundehalter verantwortungsvoll verhalten und ihre Hunde so verwahren, dass andere Benützer und deren Hunde ohne „Stress“ zu ihrer Trainingsfläche gehen können und sich auch in den gemeinsamen Bereichen Rindenfläche, Vorplatz zum Aufenthaltsraum/Halle, und im Aufenthaltsraum sicher bewegen können. Auch wenn ihr Hund keinerlei Aggression zeigt, darf er nicht ohne Absprache mit den anderen Hundehaltern, (auch nicht an der Leine) in den Nahebereich anderer Hunde gelassen werden.
Auch bei einem Hund der verwahrt ist, (im Auto, in der Box oder angeleint), ist ein angemessener Abstand zu halten.
Es darf keine Person ohne Bewilligung des Hundehalters einen Hund füttern, ableinen, aus der Box nehmen oder erzieherisch beeinflussen.
Aus hygienischen Gründen sollten keine gemeinschaftlichen Wasserschüsseln aufgestellt werden. Wenn sie eine Wasserschüssel aufstellen, so ist diese spätestens beim Verlassen der Trainingsfläche zu entleeren! In den gemeinschaftlich benützten Bereichen ist die Schüssel nachdem sie ihren Hund mit Wasser versorgt haben, wieder zu entleeren.
Beim Training mit aggressiven oder verhaltensauffälligen Hunden die besondere Bedingungen brauchen, ist vor dem Betreten des Geländes der Trainer, beziehungsweise schon bei Terminvereinbarung der Vermieter, zu informieren.
Eine Trainingsstunde beträgt 55 min. (Diese 5 Min. zu Räumen und verlassen des Platzes müssen nur eingehalten werden, wenn zwei Trainingsgruppen aufeinander folgend die gleiche Fläche gemietet haben).
Die Hunde sind in der Zeit sicher zu verwahren, so dass die nachfolgenden Benützer rechtzeitig zu Beginn der gemieteten Zeit ihre Hunde sicher auf die Trainingsfläche bringen können.
Während einer Trainingseinheit darf KEINESFALLS ein am Training Unbeteiligter die Trainingsfläche betreten.
Verwahrung der Hunde
Es darf kein Hund in einem Bereich des Geländes ohne fähige Aufsicht zurückgelassen werden. Auch im Freilaufgelände müssen die Hunde beaufsichtigt und am Löcher buddeln gehindert werden.
Für kurzfristige Verwahrung durch anleinen sind im Freigelände, in der Halle und im überdachten Bereich vor der Halle geeignete Haken angebracht. Die Hunde dürfen nicht an Sträuchern, Zäunen, Tischen und dergleichen angebunden werden.
Mitgebrachten Boxen bitte so aufstellen, dass andere Hundführer in angemessenem Abstand daran vorbeigehen können.
Ein Auto in dem ein leicht erregbarer Hund verwahrt ist, soll nicht im Bereich des Eingangs abgestellt werden.
Das Verhalten von Hunden die in Boxen, im Auto oder angeleint unaufhörlich kläffen, ist aus Rücksicht auf die Anrainer und Mitbenützer des Geländes nicht zu tolerieren.
Das Gelände ist sauber zu halten, auch bei Benützung des Aufenthaltsraumes sind alle Verunreinigungen zu beseitigen, eventuell benütztes Geschirr und Geräte müssen gereinigt werden.
Zurückgelassene Lebensmittel, Getränke oder Hundenahrung so wie Leckerlis werden ausnahmslos entsorgt.
Mülltrennung ist erforderlich!!!,
Biomüll in grüne Tonne vor dem Freilaufgelände.KEINE PLASTIKOTSACKERL einwerfen!
Kunststoff und Aludosen in den gelben Sack im Aufenthaltsraum, leeres Glas und Karton in die Box neben dem gelben Sack im Aufenthaltsraum. Alles andere so wie stark verunreinigter Kunststoff in den Restmüll blaue Tonne im Aufenthaltsraum oder graue Tonne im Freigelände. (Bei großen Veranstaltungen werden weitere Entsorgungsbehälter aufgestellt).
Größere Müllmengen, Verpackungen, kaputte Trainingsgegenstände oder Geräte müssen vom Besitzer, Trainer, Veranstalter zur Entsorgung mitgenommen werden.
Auch Zigarettenstummel sind Müll und dürfen in keinem Teil des Geländes auf den Boden geworfen werden.
Lassen sie ihren Hund vor Betreten des Platzes noch lösen. Sollte dann doch am Gelände Kot abgesetzt werden, muss er vom Hundehalter entfernt werden!
(Mit den zur Verfügung gestellten Schaufeln und Metallbesen in der Bio Mülltonne entsorgen, mit Plastiksackerl aufgenommener Kot wird in die Restmülltonne eingeworfen). Im geschlossenen Bereich vor dem Aufenthaltsraum / Halle sind die Hunde an der Leine zu führen und am Markieren zu hindern!
Hunde die markieren, dürfen auch am Trainingsplatz (Bereich in dem die Geräte stehen) nicht ohne Kontrolle von Seiten des Halters laufen, um ein Markieren der Geräte zu vermeiden!
Beim Hallentraining sind Welpen und Junghunde regelmäßig ins Freie zu führen, wo sie sich lösen können.
Welpen- und Junghundetraining wird wegen der oft unvermeidlichen Lackerl im Freien nur im Welpengarten oder der Freilaufzone abgehalten.
Wenn sie einen verunreinigten Platz übernommen haben, melden Sie dies bitte bei Frau Morauf.
Alle Abwässer laufen in eine Senkgrube, die Entleerung ist mit beachtlichen Kosten verbunden, deshalb bitte niemals unnötig Wasser laufen lassen.
Vergewissern sie sich bei Verlassen der Trainingsfläche, ob alle Geräte, Stangen, Spielsachen, Leinen, Wasserschüsseln und dergleichen von der Rasenfläche entfernt wurden. (Mit Gegenständen die man im Gras dann oftmals nicht gleich sieht, hatten wir schon beträchtliche Schäden am Rasenmäher).
Bitte hinterlegen sie Gegenstände die sie entdecken, eventuell mit einer Notiz wann von wem gefunden, im Aufenthaltsraum.
Sollte ein Trainer erlauben, dass ein Kind das Gelände betritt, so hat dieses Kind unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen zu sein. Es ist strengstens untersagt, dass Kinder Geräte oder Gegenstände des Geländes zum Spiel benützen. Sollten sich gleichzeitig andere Benützer am Gelände aufhalten, ist die Anwesenheit eines Kindes zu besprechen und muss auch von den anderen Benützern ausdrücklich toleriert werden.
Haftung
Die Benützung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr!
Zu dem „Gelände“ zählt auch der Parkplatz.
Der Betreiber erklärt ausdrücklich, dass er keine wie auch immer geartete Haftung für die Benützung von Geräten und Gegenständen übernimmt. Diese sind vor Verwendung vom Trainer/Benützer auf Funktionalität und Eignung zu prüfen. Ebenso wird keinerlei Haftung für deponierte oder vergessene Gegenstände übernommen..
Für Schäden die durch Hunde, Hundehalter oder deren Begleitpersonen entstanden sind, haftet der Hundehalter.
Es soll vermieden werden, dass Benützer des Geländes untereinander bezüglich der Einhaltung der Platzordnung diskutieren.
Um aber auch keine Spannungen aufzubauen und Missverständnisse rechtzeitig zu klären, ist es unerlässlich, dass Frau Morauf informiert wird, wenn Benützer die Platzordnung nicht einhalten oder sich Probleme in der gemeinsamen Benützung ergeben.